Katastrophenschutzübung im Landkreis Regensburg

Laaberer Fachberater berieten die Führungsstäbe.

Normalerweise stellt man sich bei Katastrophenschützübungen eine Vielzahl von Helfern und Fahrzeugen vor. Doch bei der Übung am vergangenen Dienstag war etwas weniger aufregend, zumindest von außen gesehen.

111 Beteiligte aus den diversen Hilfsorganisationen spielten eine Gefahrgutlage durch, um die Abläufe zwischen den einzelnen Organisationen an den jeweiligen Entscheidungsstellen zu erproben, ohne die Einsätze vor Ort konkret auszuführen.

„Schwerer Verkehrsunfall auf einem Speditionsgelände in Regenstauf mit Explosion eines Spiritustransporters und Übergriff der Flammen auf ein Gefahrgutlager“: So lautete das Szenario des Planspiels.

Unser Ortsverband entsandte dazu drei Fachberater.

Florian Hopf unterstützte die örtliche Einsatzleitung (ÖEL) vor Ort in Regenstauf, Joachim Bauer saß beratend in der Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK) und Thomas Zollner stand der Übungsleitung der Feuerwehrschule Geretsried zur Seite als Vertreter der eingesetzten THW-Einheiten aus der Regionalstelle Straubing.

Wie auch in dem unten verlinktem Bericht und dem Clip von TVA zu entnehmen ist, waren alle beteiligten mit dem Planspiel zufrieden.

Auch unsere Fachberater konnten nur positives berichten und bedanken sich bei allen an der Aktion beteiligten Einheiten und Personen.

Mit dabei waren unter anderem:
Führungskräfte der Feuerwehr Regensburg, Polizei, Rotes Kreuz, Malteser, KVK Bundeswehr sowie das Landratsamt Regensburg.

Bericht Mittelbayerische Zeitung

https://www.mittelbayerische.de/region/regensburg-land/landkreis-regensburg-uebt-fuer-katastrophe-21363-art1783272.html

Videoclip von TVA

https://www.tvaktuell.com/mediathek/video/landkreis-regensburg-katastrophenschutzuebung-mit-111-personen/


Alle zur Verfügung gestellten Bilder sind honorarfrei und dürfen unter Angabe der Quelle für die Berichterstattung über das THW und das Thema Bevölkerungsschutz verwendet werden. Alle Rechte am Bild liegen beim THW. Anders gekennzeichnete Bilder fallen nicht unter diese Regelung.